Kurstermine
Die Kurstermine finden Sie im Bereich Download
Die Erst-Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb.
Für die Terminierung der Ausbildungs- und Umschulungsverträge gelten nachfolgende
Empfehlungen.
Hinweise zu den Kursplänen
Innerhalb von 3 Jahren sind jeweils 8 Berufsschulkurse vorgesehen. Die überbetriebliche Ausbildung Ü1 ist bei Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2016 jeweils in den 3. Kurs integriert (*) und mit einem geblockten Teil II dem 3. Kurs angefügt bzw. dem 4. Kurs vorgelagert. Entsprechend ist die überbetriebliche Ausbildung Ü2 jeweils in den 7. Kurs integriert und mit einem geblockten Teil II dem 7. Kurs angefügt bzw. dem 8. Kurs vorgelagert. Für Umschüler/innen mit verkürzter Umschulungszeit sind insgesamt nur 7 Kurse vorgesehen; die überbetriebliche Ausbildung Ü2 liegt im 6. Kurs.
Die Einteilung der Schüler/innen in Klassen oder Gruppen erfolgt ausschließlich durch die Landesberufsschule bzw. durch die Akademie. Termine sind nicht frei wählbar! Ein Klassenwechsel ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Der Unterricht an der Landesberufsschule beginnt am ersten Tag um 07.30 Uhr und endet am letzten Tag in der Regel um 12.30 Uhr. Die geblockte überbetriebliche Ausbildung an der Akademie beginnt am ersten Tag um 07.30 Uhr und endet am letzten Tag um 12.00 Uhr (Abweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben).
Internatsbewohner/innen müssen am Tage vor Unterrichtsbeginn in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr das Zimmer beziehen.
Landesberufsschule und Akademie sind bemüht, die langfristig geplanten Kurstermine einzuhalten. Da aber die Zahl der jeweils neu begründeten Ausbildungsverhältnisse nicht planbar ist und jeweils erst im Laufe des Herbstes eines Jahres feststeht, sind Terminänderungen aus organisatorischen Gründen nicht grundsätzlich auszuschliessen.
Empfehlungen zur Terminierung von Ausbildungsverträgen
Die Bundesinnung der Hörakustiker und die Landesberufsschule weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ausbildungsverträge nur zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres abgeschlossen werden sollten, um bei 3jähriger Laufzeit den Abschluss mit der Sommer-Gesellenprüfung sicherzustellen. Die Landesberufsschule und die Akademie haben auf diesen Zyklus ihr Blockschulsystem und die überbetriebliche Ausbildung abgestellt.
Nur in Einzelfällen können Auszubildende aufgenommen werden, deren Vertragsbeginn zwischen dem 30.9. und dem 31.12. eines Jahres liegt. Zu diesen Sonderfällen gehört z.B. der Fall, dass ein Auszubildender in der Probezeit ausscheidet und im Laufe der Herbstes ein anderer Bewerber als Ersatz eingestellt wird. Bei Verträgen die nach dem 31.12. eines Jahres beginnen, muss damit gerechnet werden, dass die Auszubildenden nicht rechtzeitig bis zur Gesellenprüfung alle Berufsschulkurse besuchen können und somit die letzten Kurse entfallen. Auch hierfür hat der Ausbildungsausschuss wie bei der Ausbildungszeitverkürzung der Landesberufsschule empfohlen, nicht die ersten Kurse wegfallen zu lassen.
Abweichend von der o.g. Regelung können Ausbildungsbetriebe Ausbildungsverträge zum 01. Februar eines Jahres abschließen, sofern dieses vorher bei der Landesberufsschule angemeldet wurde und sie die schriftliche Zusicherung der Schule für einen freien Platz in einer entsprechenden Berufsschulklasse erhalten haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Schulplätze für Auszubildende mit Beginn 01.02. (Winter-Gesellenprüfung) begrenzt ist.