Anmeldung
Ausbildungstermine und Anmeldung
Sommer-Gesellenprüfung: Ausbildungsverträge sollten in der Regel nur zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres abgeschlossen werden, um bei 3jähriger Laufzeit den Abschluss mit der Sommer-Gesellenprüfung sicherzustellen. Die Landesberufsschule und die Akademie haben auf diesen Zyklus ihr Blockschulsystem und die überbetriebliche Ausbildung abgestellt. Zur Sommer-Gesellenprüfung können nur die Auszubildenden zugelassen werden, deren Ausbildungsverhältnis vor dem 1. Oktober eines Jahres endet.
Winter-Gesellenprüfung:
Ausbildungsbetriebe können Ausbildungsverträge zum 01. Februar eines Jahres abschließen, sofern vorher mit der Landesberufsschule abgeklärt wurde, ob noch freie Plätze vorhanden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Schulplätze für Auszubildende mit Beginn 01.02. (Winter-Gesellenprüfung) begrenzt ist. Zur Winter-Gesellenprüfung können nur die Auszubildenden zugelassen werden, deren Ausbildungsverhältnis vor dem 1. April eines Jahres endet.
Anmeldung zur Berufsschule:
Die Erst-Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb und ist möglichst unmittelbar nach Abschluss des Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages unabhängig von der Meldung bei der zuständigen Handwerkskammer vorzunehmen. Formular: Anmeldung
Empfehlungen zur Terminierung von Ausbildungsverträgen
Die Bundesinnung der Hörakustiker und die Landesberufsschule weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ausbildungsverträge nur zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres abgeschlossen werden sollten, um bei 3jähriger Laufzeit den Abschluss mit der Sommer-Gesellenprüfung sicherzustellen. Die Landesberufsschule und die Akademie haben auf diesen Zyklus ihr Blockschulsystem und die überbetriebliche Ausbildung abgestellt.
Nur in Einzelfällen können Auszubildende aufgenommen werden, deren Vertragsbeginn zwischen dem 30.9. und dem 31.12. eines Jahres liegt. Zu diesen Sonderfällen gehört z.B. der Fall, dass ein Auszubildender in der Probezeit ausscheidet und im Laufe der Herbstes ein anderer Bewerber als Ersatz eingestellt wird. Bei Verträgen die nach dem 31.12. eines Jahres beginnen, muss damit gerechnet werden, dass die Auszubildenden nicht rechtzeitig bis zur Gesellenprüfung alle Berufsschulkurse besuchen können und somit die letzten Kurse entfallen. Auch hierfür hat der Ausbildungsausschuss wie bei der Ausbildungszeitverkürzung der Landesberufsschule empfohlen, nicht die ersten Kurse wegfallen zu lassen.
Abweichend von der o.g. Regelung können Ausbildungsbetriebe Ausbildungsverträge zum 01. Februar eines Jahres abschließen, sofern dieses vorher bei der Landesberufsschule angemeldet wurde und sie die schriftliche Zusicherung der Schule für einen freien Platz in einer entsprechenden Berufsschulklasse erhalten haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Schulplätze für Auszubildende mit Beginn 01.02. (Winter-Gesellenprüfung) begrenzt ist.
Klassen- und Kursbezeichnung
Beispiel: 24.12-B3
Die ersten beiden Ziffern benennen das Kalenderjahr, in dem die Klasse zur Gesellenprüfung ansteht (hier: 2024). Die dritte und vierte Ziffer steht für die Parallelklasse eines Prüfungsjahrganges (hier: 12. Parallelklasse).
Die Kurse sind von B1 bis B8 durchnummeriert. Die Kursbezeichnung steht rechts neben einem Bindestrich hinter der Klassenbezeichnung.
Hinweise zu den Kursplänen
Innerhalb von 3 Jahren sind jeweils 8 Berufsschulkurse vorgesehen. Die überbetriebliche Ausbildung Ü1 ist bei Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2016 jeweils in den 3. Kurs integriert (*) und mit einem geblockten Teil II dem 3. Kurs angefügt bzw. dem 4. Kurs vorgelagert. Entsprechend ist die überbetriebliche Ausbildung Ü2 jeweils in den 7. Kurs integriert und mit einem geblockten Teil II dem 7. Kurs angefügt bzw. dem 8. Kurs vorgelagert. Für Umschüler/innen mit verkürzter Umschulungszeit sind insgesamt nur 7 Kurse vorgesehen; die überbetriebliche Ausbildung Ü2 liegt im 6. Kurs.
Die Einteilung der Schüler/innen in Klassen oder Gruppen erfolgt ausschließlich durch die Landesberufsschule bzw. durch die Akademie. Termine sind nicht frei wählbar! Ein Klassenwechsel ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Der Unterricht an der Landesberufsschule beginnt am ersten Tag um 07.30 Uhr und endet am letzten Tag in der Regel um 12.30 Uhr. Die geblockte überbetriebliche Ausbildung an der Akademie beginnt am ersten Tag um 07.30 Uhr und endet am letzten Tag um 12.00 Uhr (Abweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben).
Internatsbewohner/innen müssen am Tage vor Unterrichtsbeginn in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr das Zimmer beziehen.
Landesberufsschule und Akademie sind bemüht, die langfristig geplanten Kurstermine einzuhalten. Da aber die Zahl der jeweils neu begründeten Ausbildungsverhältnisse nicht planbar ist und jeweils erst im Laufe des Herbstes eines Jahres feststeht, sind Terminänderungen aus organisatorischen Gründen nicht grundsätzlich auszuschliessen.