Anmeldung

Ausbildungstermine und Anmeldung

Sommer-Gesellenprüfung: Ausbildungsverträge sollten in der Regel nur zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres abgeschlossen werden, um bei 3jähriger Laufzeit den Abschluss mit der Sommer-Gesellenprüfung sicherzustellen. Die  Landesberufsschule und die Akademie haben auf diesen Zyklus ihr Blockschulsystem und die überbetriebliche Ausbildung abgestellt. Zur Sommer-Gesellenprüfung können nur die Auszubildenden zugelassen werden, deren Ausbildungsverhältnis vor dem 1. Oktober eines Jahres endet.

Winter-Gesellenprüfung: 

Ausbildungsbetriebe können Ausbildungsverträge zum 01. Februar eines Jahres abschließen, sofern vorher mit der Landesberufsschule abgeklärt wurde, ob noch freie Plätze vorhanden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Schulplätze für Auszubildende mit Beginn 01.02. (Winter-Gesellenprüfung) begrenzt ist. Zur Winter-Gesellenprüfung können nur die Auszubildenden zugelassen werden, deren Ausbildungsverhältnis vor dem 1. April eines Jahres endet.

 

Anmeldung zur Berufsschule: 

Die Anmeldung zur Berufsschule ist vom Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb möglichst unmittelbar nach Abschluss des Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages unabhängig von der Meldung bei der zuständigen Handwerkskammer vorzunehmen. Formular: Anmeldung

 

Klassen- und Kursbezeichnung

Beispiel: 24.12-B3

Die ersten beiden Ziffern benennen das Kalenderjahr, in dem die Klasse zur Gesellenprüfung ansteht (hier: 2024). Die dritte und vierte Ziffer steht für die Parallelklasse eines Prüfungsjahrganges (hier: 12. Parallelklasse).

Die Kurse sind von B1 bis B8 durchnummeriert. Die Kursbezeichnung steht rechts neben einem Bindestrich hinter der Klassenbezeichnung.






Landesberufsschule für Hörakustik

Bessemerstr. 3

23562 Lübeck

Tel:  0451 / 50 29 100

Fax: 0451 / 50 29 107

Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bundesinnung für Hörakustik Berufsschulen der Handwerkskammer Lübeck