Berufsbild / Tätigkeit

Gutes Hören

ist die Grundlage der Kommunikation zwischen den Menschen. 

Es ist unerlässliche Voraussetzung für das eigene Wohlbefinden und eine zufriedenes Leben. Hören als Grundlage der Kommunikation ist mehr als nur das Wahrnehmen von akustischen Ereignissen, denn wer Schallereignisse hört, ist nicht unbedingt in der Lage, diese auch sinnvoll und sachgerecht zu verarbeiten.

Deshalb gehört zum Hören auch das Verstehen.  

Beides zusammen ist ein sehr komplexer, mehrdimensionaler Vorgang. Will man Menschen mit Hörproblemen wirkungsvoll helfen, muss man den Hörvorgang in allen seinen Einzelheiten verstehen. 

 

Berufsbild

Dazu sind vertiefte Kenntnisse unter anderem in Akustik, Medizin und Psychologie sowie in moderner elektronischer Sprachsignalverarbeitungtechnik Voraussetzung. 

Hörakustiker haben durch ihre intensive und sehr praxisorientierte Ausbildung die besten Voraussetzungen, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen zu helfen und ge­meinsam mit ihnen den für sie optimalen Weg zu besse­rem Hören und zu mehr Lebensfreude zu finden. 

 

Hinweis: Dieser Bereich wird demnächst auf der Basis der ab dem 01.08.2016 geltenden neuen Ausbildungsordnung und des neuen Rahmenlehrplanes überarbeitet.

Nur wenige Berufe umfassen so viele Kompetenzen und Tätigkeitsfelder wie der des Hörakustikers. Für die individuelle Anpassung der unterschiedlichen Hörsysteme benötigt er handwerkliches Können und technisches Know-how. Ebenso beinhaltet der Beruf medizinisches Fachwissen und fundierte kaufmännische Kenntnisse.

Unabdingbar ist außerdem eine hohe soziale und kommunikative Kompetenz im Umgang mit Menschen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Teamfähigkeit. Sie wird in der Ausbildung gefordert und gefördert und ist ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufstätigkeit.

Einen hohen Stellenwert haben das selbstständige Lernen, das Planen von Arbeitsabläufen, das verantwortungsbewusste Durchführen und das kritische Kontrollieren und Bewerten der einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen einer Hörversorgung.

Auch die Nutzung moderner Medien für die lnformationsbeschaffung und für Präsentationen gehören zur Ausbildung des Hörakustikers.

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  4. Arbeitssicherheit, Hygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  5. Lesen und Anwenden von Fachunterlagen, Einsatz der EDV und Datenschutz
  6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  7. Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten
  8. Ausführen von Geschäftsvorgängen
  9. Anatomie, Physiologie und Pathologie der Hör- und Sprechorgane
  10. Psychoakustik
  11. Akustik
  12. Beraten und Betreuen von Patienten
  13. Ermitteln und Beurteilen der akustischen Kenndaten des Gehörs
  14. Anfertigen von Abformungen des äußeren Ohres
  15. Herstellen und Bearbeiten von Otoplastiken
  16. Montieren und Modifizieren von Hörsystemen
  17. Messen der akustischen Kenndaten von Hörsystemen
  18. Auswählen und Anpassen von Hörsystemen und Zubehör
  19. Durchführen vergleichender Hörerfolgsmessungen
  20. Pädaudiologische Beratung
  21. Anleiten der Patienten bei der Benutzung von Hörsystemen und Zubehör
  22. Warten und Instandsetzen von Hörsystemen und Zubehör
  23. Nachsorge
  24. Vorbeugender Gehörschutz

 

 

Landesberufsschule für Hörakustik

Bessemerstr. 3

23562 Lübeck

Tel:  0451 / 50 29 100

Fax: 0451 / 50 29 107

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Bundesinnung für Hörakustik Berufsschulen der Handwerkskammer Lübeck